Opferschutz
Sie sind Opfer eines Übergriffs geworden?
Nicht selten scheuen Opfer den Gang zur Polizei, Staatsanwalt oder Gericht. Auf den ersten Blick erscheinen die Rechte von Opfern krimineller Taten oft unzureichend berücksichtigt. Mit Sicherheit muss die Stellung der Opfer weiterhin verbessert werden, allerdings bestehenden bereits heute weitreichende rechtliche Möglichkeiten.
Ich betreue Sie aus diesem Grunde in rechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der individuellen persönlichen Situation. Hierbei arbeite ich ferner mit Opferschutzorganisationen, wie zum Beispiel dem Weißen Ring zusammen.
Der Opferanwalt kann dem Verletzten im Rahmen einer Nebenklage gemäß § 406 h StPO behilflich sein. Dies muss auch nicht unbedingt auf eigene Kosten des Opfers geschehen, denn für die Beiordnung des Anwalts kann grundsätzlich Prozesskostenhilfe beantragt werden. Daneben bietet der Weiße Ring als gemeinnütziger Verein ebenfalls Unterstützung an und übernimmt teilweise alle Gebühren und Kosten.
Opfer haben insoweit weitreichende Rechte, die allerdings nicht selten selbst in Fachkreisen nicht hinreichend bekannt sind. Deren umfassende Darstellung würde freilich den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Deshalb soll an dieser Stelle kurz der Tätigkeitsschwerpunkt eines Opferanwalts dargestellt werden:
- Beratung und Hilfe bei der Anzeigenerstattung gegen den Täter
- Beistand beim Umgang mit Ermittlungsbehörden
- Unterstützung der Ermittlungsbehörden durch Aufzeigen von Beweismitteln und Aufarbeitung des Sachverhalts
- Vertretung und Beistand im Täter-Opfer-Ausgleich
- Rückgewinnung von durch die Straftat entzogenen Vermögensgegenständen
- Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche (insbesondere Opferentschädigungsgesetz)
- Nebenklagevertretung im gerichtlichen Verfahren
- Zeugenbeistand im Ermittlungsverfahren und vor Gericht
- Unterstützung von Opfern durch private Hilfseinrichtungen