Verkehrsrecht
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Schädiger und dessen Versicherung ist Teil der Verkehrsrechts. Versicherungen sind versiert im Umgang mit Verkehrsunfällen, so dass es umso wichtiger ist, dem dortigen Sachbearbeiter auf Augenhöhe zu begegnen.
Gerade Haftpflichtversicherer versuchen mittlerweile schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten.
Deren Interesse liegt jedoch nicht selten darin, den Schaden gering zu halten, sodass zunehmend eigene Sachverständige und nicht unabhängige Gutachter angeboten werden. Dies wirkt sich häufig auf die Schadenhöhe aus.
Dies soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer Rechtsberatung durch den Anwalt häufig weitere Schadenspositionen erkannt, wie z.B. Wertminderungsansprüche, Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren.
Ich berate und vertrete Sie zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen beispielshaft folgende Bereiche:
- Schmerzensgeld, sog. immaterieller Schaden.
- Verdienstausfall
- Heilbehandlungskosten und etwaige Zuzahlungen für Medikamente
- Fahrtkosten
- Haushaltführungsschaden, der einen Ersatz dafür gewährt, dass der Geschädigte seinen Haushalt nicht mehr (vollständig) führen kann.
- Sachschaden am Pkw
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall und merkantiler Minderwert
Zum Schadenersatz gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung, also Kosten, die durch die Inanspruchnahme von einem Rechtsanwalt entstehen. Die wichtigsten Fragen beantworte ich Ihnen gerne jederzeit und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie mich gerne an!